Ansicht umschalten
Avatar von ctYeti
  • ctYeti

347 Beiträge seit 21.04.2008

Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung

Zitat aus dem Artikel bzw. der Begründung:
> Der Personenstand sei "keine Marginalie", so das Gericht. Er regle die "Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung".

Sind nicht eigentlich alle Geschlechter mittlerweile auf der gleichen Rangstufe bei der "Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordung"?

Dann kann man doch diesen ganzen Geschlechtsquatsch einfach mal aus den Personendaten streichen. Der Eintrag "Mensch" bzw. "Person" wäre doch dann implizit und könnte einfach weggelassen werden.

Interessiert es jemanden, ob ich Männlein, Weiblein oder sonstwas bin? Geht es ihn was an?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten