Mir fällt z.B. der fehlende Verwaltungsaufwand ein oder die jahrelange Prozesse, die man als Eltern führen muss, um Namen als männlich oder weiblich einordnen zu können.
Dann soll es ja laut Grundgesetz keinen Unterschied zwischen Männlein und Weiblein existieren, die Standesämter beharren aber darauf! Warum?
Insofern ist die dritte Option eine kluge Entscheidung des BVerfG, die einen Übergang in eine diskriminierungsfreie Gesellschaft andeutet. Letztlich kann man auch auf die Geschlechtsangabe verzichten.
Gründe für die 3. Option finden sich z.B, hier:
https://www.welt.de/vermischtes/article170438880/Abschaffung-von-Mann-und-Frau-wuerde-vieles-vereinfachen.html
Die Welt steht sicherlich nicht im Verdacht, eine besondere Vorreiterrolle in Gender- und Queerfragen zu sein, daher kann man das geführte Interview sicherlich als legitim betrachten.
Bis denne,
Label.