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Avatar von 0rphem
  • 0rphem

mehr als 1000 Beiträge seit 19.09.2017

Wenn man das Urteil weiterspinnt …

… und die (Nicht-)Begründung mittels Totschlagwörtern wie »Persönlichkeitsrecht« nachvollziehbar auf andere Bereiche ausdehnt, da darf ich darum gebeten haben, nicht mehr ›Nazi‹ genannt zu werden.

Auch ich habe einen grundgesetzlich geschützten Anspruch auf eine »positive« Bezeichnung.

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