Ansicht umschalten
Avatar von TheCOP
  • TheCOP

mehr als 1000 Beiträge seit 28.11.2003

Wird in anderen Medien teilweise anders berichtet

Eine Person, die sich weder als "weiblich" noch als "männlich" begreift, sondern als einem "dritten Geschlecht" zugehörig, hat verfassungsrechtlich Anspruch darauf, dass ihr in standesamtlichen Urkunden, auf denen Identitätspapiere basieren, ein solcher Eintrag ermöglicht wird.

Sichtwort ist hier "begreift" was meiner Ansicht nach eindeutig aussagt, dass es sich um eine Einstellungssache handelt.

Beispielsweise auf Welt.de wird dagegen von Personen geschrieben bei denen "sich die bestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane nicht eindeutig zuordnen" lassen.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article170425285/Bundesverfassungsgericht-fordert-drittes-Geschlecht-im-Geburtenregister.html

Das ist schein ein fundamentaler Unterschied ob z.B. ein Arzt feststellt, dass du objektiv Merkmale beider Geschlechter hast oder du Abends als Mann ins Bett gehst und dich am Tag darauf doch "eher als Frau" fühlst.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten