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  • feh

379 Beiträge seit 06.02.2017

Zu den möglichen Folgen

Man hat nichts verloren (abgesehen davon, dass die Umstellung der Gesellschaft einiges Geld kosten dürfte, siehe weiter unten!), solange es nicht zu einer Hype-mäßigen Generaldebatte ausartet, on die Einteilung in Mann und Frau nicht irgendwie reaktionär und sowieso diskriminierend ist. Auf den ersten Blick.

Ich darf jedoch mal Moritz Schmidt in der Welt zitieren:

zu den Folgen: Intersexuelle Menschen werden ständig diskriminiert, nicht nur beim Gang zur Toilette. Deswegen ist die Forderung des Bundesverfassungsgerichts für uns ja so ein großer Erfolg – weil sie Folgeregelungen nach sich ziehen wird, die man bis jetzt gar nicht auf dem Schirm hatte. Was ist etwa mit geschlechtergetrenntem Sportunterricht? Mit getrennten Umkleidekabinen und Duschen in Schwimmbädern? Was ist mit der Elternschaft, bei der Festlegung von Vater und Mutter? Ich bin guter Dinge, dass sich nach dem heutigen Tag auch in diesen Bereichen viel tun wird.

Das heißt, wir konnten darauf klagen, dass es einen persönlichen Eintrag für Intersexuelle geben muss – nicht aber, dass es die Einträge „Mann“ oder „Frau“ nicht mehr geben soll. Für uns als Initiative wäre Letzteres aber durchaus eine Option, die vieles vereinfachen würde.

Das heißt wohl doch, geschätzte 80.000 Betroffene (niemand weiß ja, wie viele Intersexuelle es gibt) sind angetreten, die Gesellschaft doch ganz schön aufzumischen. Ich würde das (als jemand, der das Urteil grundsätzlich in Ordnung findet) nicht unterschätzen.

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