Ich denke, dass es kein Widerspruch sein muss, einen Strafgegangenen beruflich zu bilden und gleichzeitig die Haft zu einer unangenehmen Situation (was ja das Gegenteil von Kischelvollzug ist) zu machen.
Natürlich kann ich mich über den Einzelfall nicht äußern, aber grade im Falle mehrfacher Totschläger sollte das Gericht meines Erachtens das Recht der Gesellschaft auf Schutz etwas sensibler handhaben. Dass im Zweifelsfall "elektrische Fußfesseln" nicht besonders viel bringen, dürfte nicht zuletzt durch den Vorfall in Frankreich offenkundig sein.
Ein Staat, der den Anspruch hat, die Gewalt vollständig zu monopolisieren, muss auch den Anspruch verfolgen, die Öffentlichkeit zu schützen.
Man muss auch in Rechnung stellen, dass auch verurteilte Mörder nicht jünger werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein vierzigjähriger Strafgefangener noch genauso gefährlich ist wie ein 20 Jahre alter, ist nicht sehr hoch. Selbst wenn wir von hervorragender körperlicher Fitness ausgehen, nimmt Aggression im Alter meist ab und je länger die Haft dauert, umso mehr relativieren sich die Motive für eine neue Tat.
Selbstredend stellt sich der gesamte Sachverhalt völlig anders dar, wenn wir von nicht-Kapitalverbrechen reden. Jemand, der bei einer Kneipenschlägerei eine Körperverletzung begangen hat oder ein Betrüger o. ä. Hier sollte der Staat deutlich sein, aber auch milde zeigen. Oft reicht schon das Stigma der Verurteilung und die Wirkung der Haft, um die Leute da zu bessern.