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  • Euripides

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Twister gibt die Meinung des Bundesverfassungsgerichts wieder

rumbero schrieb am 20.10.2019 16:20:

Eine pauschale Beurteilung des Themas unter dem Aspekt der "Menschenrechte" kann hier nicht zielführend sein, ich glaube, hier benötigt es immer eine individuelle Beurteilung des jeweils Betroffenen.

Ja, hier hat ein Mensch aus dem offenen Vollzu eine Straftat begangen. Und es wäre auch vollkommen in Ordnung, wenn die Gerichte bei individueller Beurteilung des Betroffenen zur Ansicht gelangten, dass Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht.

Aber dass man einerseits eine solche Gefahr sieht, andererseits auf den offenen Vollzug verweist, der das Fehlen von Flucht- oder Wiederholungsgefahr voraussetzt, ist einfach nur widersprüchlich. Da muss man den Einzelfall gar nicht kennen, um das festzustellen.

Weiters geht es gar nicht an, dass der Anstaltsleiter festlegt, welche Entscheidungen des BVerfG er beachtet - es ist sein Job, alle zu beachten. Und auch das kann man feststellen, ohne im Einzelfall zu beurteilen, ob er seinen Job sonst gut oder schlecht macht.

Euripides

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