wolfdieter schrieb am 01.10.2017 18:21:
Hab mir mal die Verfassungsbeschwerde reingezogen. Grob 60 Seiten.
[...]Hat mir richtig, richtig gut getan. Danke, RA Thorsten Bölck.
Warten wir ab, was draus wird.
Ja, Daumen drücken dass es mal in den Ohren klingelt. Sehr schön folgender Satz:
Sofern die Allgemeinheit einen Vorteil hätte, gäbe es dann keinen individuell zurechenbaren Vorteil gegenüber der Allgemeinheit. Der Vorteil und erst recht der besondere. Vorteil lösen sich in Luft auf, damit ist die Abgabe kein Beitrag. Durch den Rundfunkbeitrag wird widerrechtlich ein fiktiver Vorteil lebenslänglich bebeitragt, den die Allgemeinheit ohnehin durch andere frei verfügbare Quellen im Überfluss bereits hat.
Es wäre sicherlich auch sehr aufschlußreich, wenn man mal erheben würde, wie viele Bundesbürger bereit wären, die ÖR für die derzeitige Rundfunksteuer zu buchen, wenn sie dann ähnlich wie andere Angebote als Abo angeboten würde.
Das ganze System stinkt, und zwar gewaltig.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.10.2017 20:37).