Dachte eigentlich, dass das BVerfG unter Glaubwürdigkeitsgesichtspunkten mal gegen die Exekutive Recht spricht. Also gilt weiterhin: Freie Fahrt über alle roten Linien.
Bedauerlich!
Dachte eigentlich, dass das BVerfG unter Glaubwürdigkeitsgesichtspunkten mal gegen die Exekutive Recht spricht. Also gilt weiterhin: Freie Fahrt über alle roten Linien.
Bedauerlich!