So zumindest nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG. Also der 1. Senat des letzten BVerfG. Der jetzige 1. Senat verdient m.E. diese Bezeichung schon gar nicht mehr, da schon der Vorsitzende ein Günstling unter Merkels Gnaden war und auch nur deswegen den Vorsitz erhielt. Seitdem winkt er alles durch, was die Regierung, zumindest die alte Regierung, so veranstaltet hatte.
Das dürfte auch der Grund sein, warum das jetzige BVerfG bisher alle Anträge gegen die sektorale Impflicht gar nicht erst angenommen hat.
In den frühen 2000 Jahren, nicht lange nach 9/11, wurde in Deutschland die politische Frage gestellt, ob ein von Terroristen entführtes Flugzeug, welches dann als Waffe mißbraucht wird, von der Luftwaffe abgeschossen werden darf, um damit uU noch mehr Tote zu verhindern. Innenminister, welcher das damals durchsetzen wollte, war Herr Schäuble.
Da hatte ihm das BVerfG seinerzeit allerdings einen gehörigen Strich durch gezogen. Gott sei dank. Die Begründung des Gerichts war dann auch entsprechend eindeutig.
Der Abschuss eines entführten Flugzeugs und damit die Tötung sämtlicher Insassen, verstößt bereits eklatant gegen Art. 1 GG. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Weil diese unantastbar ist, DARF eine Exekutive niemals Menschenleben gegeneinander aufrechnen oder abwägen. Genau das beudetet u.a. die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Es ist explizit NICHT gestattet, eine Handvoll Leben zu opfern, um damit ggf. eine größere Menge Leben zu retten. Ein Leben zählt genau so viel wie 1.000 und umgekehrt...
Genau das Gleiche gilt natürlich auch für jegliche Formen einer Impfpflicht. Selbst das PEI räumt ja offiziell ein, dass ca. 2 Dutzend Menschen im Zusammenhang mit der Impfung gestorben sind. Letztlich würde es aber bereits ausreichen, wenn bei zB 60 Mio Impfungen auch nur EIN einziger sterben würde. Bereits dann ist der oben begründete Verstoß gegen Art 1 GG bereits erfüllt.
Der Staat, die Regierung hat schlicht NIEMALS das Recht, auch nur einen einzigen Menscen zu opfern, selbst wenn sie damit 100.000 vermeintlich zu retten versucht. Daraus folgt, dass der Staat oder jegliche Regierung niemals das Recht hat, Gesetze oder Verordnungen per Zwang gegen die Bevölkerung durchzusetzen, bei welcher zu erwarten ist, dass auch nur ein einziger Menschen sterben könnte. Da dies dem Grunde bei sämtlichen staatlicher Seits angeordneten medzinischen Zwangsmaßnahmen der Fall sein könnte, sind solche Vorhaben per se von vorn herein GG widrig.
Das weiß nebenbei auch der jetzige 1. Senat des BVerfG und ich würde mich zu der Hypothese hinreißen lassen, dass auch dies zumindest u.a. ein Grund dafür ist, warum die Anträge gegen die sektorale Impfpflicht bisher nicht einmal angenommen, geschweige denn verhandelt würden...
Es dürfte spannend werden, wie das ausgeht und vor allem, wie es begründet wird.