Eine allgemeine Impfpflicht galt zeitweise im Bundestag als mehrheitsfähig – allerdings gab es im Verlauf der Infektionswelle immer stärkere Zweifel an der Verhältnismäßigkeit, da die bisher bekannten Impfstoffe keine sterile Immunität erzeugen. Folglich können auch Geimpfte das Virus weitergeben, sind aber selbst in der Regel gegen einen schweren oder tödlichen Verlauf geschützt. Das Argument eines solidarischen Fremdschutzes kommt daher nur im Fall einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen zum Tragen.
Damit ist alles gesagt, jede weitere Diskussion erübrigt sich somit.