rennradler67 schrieb am 11.05.2022 20:40:
Ein wenig beachtetes Detail der Impfpflicht: Neue Arbeitsverträge dürfen nur bei Vorlage eines Impfzertifikats, Genesenennachweises... abgeschlossen werden.
Bei bestehenden Verträgen kann das Gesundheitsamt Ausnahmegenehmigungen erteilen, bei neuen Verträgen ist kein entsprechender Prozess vorgesehen.
Das heißt, ungeimpfte Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen können den Arbeitgeber nicht mehr wechseln, den Beruf neu aufnehmen oder nach einer Pause wieder einsteigen.
Ich möchte das präzisieren: In DEUTSCHLAND können sie das nicht.
Wenn sie nach Finnland gehen, erhalten sie ein richtig gutes Gehalt, gesellschaftliche Anerkennung und keinen Impf-Zwang.
In Deutschland kann man sich ohnehin nur wünschen, nie pflegebedürftig zu werden. Die Profitgeier haben das Menschenunwürdig gemacht.