Das Verfassungsgericht ist also für eine lebenslange Impfsklaverei. 4 x pro Jahr müssen sich die Pflegekräfte impfen lassen, weil die schwache Wirkung der Impfung bereits nach 3 Monaten nachlässt. Die Wirkung ist schwach, weil sie nicht vor Ansteckung schützt, oder davor, dass man andere Menschen ansteckt. Lediglich die Viruslast wird verringert.
Es sieht stark danach aus, als hätte das Verfassungsgericht sich aus der Realität verabschiedet.
Mit der gleichen Begründung kann das Verfassungsgericht übrigens die lebenslange Impfsklaverei für alle Bürger Deutschlands rechtfertigen. Es müssen ja kranke und pflegebedürftige Menschen geschützt werden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.05.2022 11:48).