Bundesverfassungsgericht winkt einrichtungsbezogene Impfpflicht durch! Wieso die Begründung irritieren sollte. Ein Thread vom subjektiven Studenten:
In dem Beschluss wird in den Absätzen 184 und 185 das "Transmissionsrisiko" (Begriff des Verfassungsgerichts!) nach Impfung behandelt und man liest unter anderem Folgendes:
"Zusammenfassend schätzt das Robert Koch-Institut die Infektionsgefährdung für die Gruppe der Ungeimpften letztlich nach wie vor als sehr hoch, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung (zweimalige Impfung) als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung (dreimalige Impfung) als moderat ein (vgl. RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 21. April 2022, S. 4)“.
Es wird von Infektionsgefährdung im Kontext von Transmissionsrisiko gesprochen - ergo Fremdschutz. Zur Erinnerung: Der vom Verfassungsgericht zitierte Wochenbericht vom 21.04.22 war einer der letzten, in dem noch die Inzidenzen nach Impfstatusgruppen veröffentlicht wurden. Danach wurde diese Art der Veröffentlichung eingestellt.
Das Bild
https://pbs.twimg.com/media/FTHcbgtWYAAFZfb?format=jpg&name=large
zeigt meinen Versuch, die zitierte Gefahreneinschätzung des RKI mit dem Graphen zur Inzidenz aus dem selben (!) Wochenbericht in Einklang zu bringen.
Was meinen Sie? Ist meine Irritation begründet?
https://twitter.com/der_subjektive/status/1527244094883364864
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.05.2022 14:17).