Wie kann die Pflichtvergabe eines Präparates, dass weder vor Ansteckung noch vor Weitergabe schützt, zweckmäßig sein um andere zu schützen?
Das mag ja aus Sicht dieser interessensgeleiteten Gruppen "rechtens" sein, ist aber weder gerecht, noch irgendeiner Sache dienlich, außer dass sich eben diese Interessengruppen bereichern. Sogar an den Folgen, für welche sie verantwortlich sind, werden sie sich bereichern.