Das Tragen einer Gesichtsmaske bei der Stimmabgabe an den Urnen wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt
Falsch.
Jedes Wahllokal in Deutschland ist eine öffentliche Einrichtung, in der unverändert die Pflicht zur OP- oder FFP2-Maske besteht.
Bundeswahlleiter: Keine 3-G-Regelung in Wahllokalen
Natürlich nicht.
Das ist eine legalisierte Option für Kneipen, Clubs usw.
Wer den Nachweis eines Corona-Status (3G) verlangt, kann nicht wegen "Diskriminierung" belangt werden.
Ohne 3-G-Gesetz kann sowas nicht auf staatliche Einrichtungen angewendet werden.
Aber egal...das Empörungsfeuerchen der Realitätsabstinenzler hat wieder einen Tropfen Öl bekommen.