wählen ist -auch wenn's nichts ändert- noch ein bürgerrecht, beginnend mit der freien entscheidung, ob ich das im home office oder im wahllokal mache. einen berechtigungsnachweis (3G) erbringen zu müssen ist undemokratische umkehr der beweislast... erkrankung ohnehin kein delikt.
passabel fänd ich fiebermessen am eingang ... für geimpfte rektal, ist ja nur ein pieks.