steht doch aber im artikel warum:
Bei der Strafzumessung hat laut Gericht aber unter anderem "für ihn" gesprochen, "dass er auf die Rückgabe der sichergestellten Waffen, Waffenteile, Munition, Sprengkörper und Kartuschen verzichtet habe"
das muss man schon anerkennen, denn es zeugt von gutem willen und leid tuts ihm bestimmt auch.
5x der schwarzfahrtarif geht da imo voll in ordnung. mehr wäre doch glatte rechtsbeugung.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.07.2022 21:27).