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  • st.sch.

mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2012

Das Recht auf Selbstverteidigung IST geklärt, Herr Rötzer.

Zumindest in freien Gesellschaften, denn da gilt das ALLES was nicht
verboten ist erlaubt ist.

Im Übrigen gilt das sich JEDER, AUCH ein Zivilist natürlich gegen
JEDEN Angriff, auch den einer Armee zur Wehr setzen darf, was
NATÜRLICH auch einen elektronischen Angriff einschließt.

Wer im Übrigen ein Bürger ist und kein Lemming der braucht solche
Hinweise nicht denn der weiß das nicht Staaten der Maßstab für alles
sind sondern der individuelle Mensch.

Es mag ja sein das die Nato meint man mache sich schuldig wenn man
sich nicht bei Annäherung eines Nato-Söldners freiwillig in den Staub
wirft, allein ist das weder geltendes Recht noch wird das ein
aufrechter Bürger tun, sondern der nimmt eine Waffe in die Hand und
wehrt sich wenn er oder sein Land angegriffen werden.

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