und zwar betrifft das Problem die möglich Ausspähung und die Erpressung von Soldaten. und Zivilangestellten der BW.
Dadurch, das der ZPS Kenntnisse über interne Vorgänge in der BW erlangte/haben könnte, müßte die ZPS sofort die entsprechenden staatlichen Stellen verständigen.
Ansonsten müßte man davon aufgehen, das der ZPS Informationen erlangt hat, deren Verwendung dann nicht mehr kontrolliert werden kann.
Die Frage ist also, welche Kenntnisse hat das ZPS erlangt, wie ist es damit umgegangen und an wen hat es die Informationen weitergeleitet?
Ein Soldat hat Meldewege einzuhalten. Eine Weitergabe von Informationen an Dritte ausserhalb der vorgeschriebenen Dienstwege macht den Soldaten schon angreifbar. Ebenso die Personen, die in seiner Weitergabe genannt werden oder die Dienststellen.
Ich sehe hier durchaus die Notwendigkeit der gerichtlichen Klärung, weil überhaupt nicht deutlich ist, wer was man gesagt und gemacht hat.
Eventuell hat das ZPS auch gar keine Informationen erlangt. Aber selbst dann könnte immer noch der Vorwurf der versuchten Spionage, eventuell Zersetzung, im Raume stehen.
Herr Novak sollte den Vorgang mal weiter beobachten, ist ein interessantes Themengebiet.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.04.2023 19:59).