Isidore76 schrieb am 02.05.2017 23:52:
.......
Ja, schwierig. Am besten wäre, er würde selber auspacken.
Die Frage ist, ob er überhaupt auspacken darf. Ob er dadurch nicht Dienstgeheimnisse verraten würde und so gegen seine dienstliche Treuepflicht verstoßen würde.
Das ganze könnte ja auch auf einen Staatsauftrag von (Verfassungsschutz, BND, MAD, .......) beruhen. Weiß man es?