Eine in der Öffentlichkeit platzierte Pistole die gefunden, ausgetauscht und überwacht wird,
dürfte jur. anderes betrachtet werden als wenn eine Person eine Waffe am Körper trägt und aufgegriffen wird.
Es ist ja genau kein "unerlaubten Waffenbesitz" weil die Waffe nicht mehr da war.
Fehlt nur noch das mit der Waffe Schleyer oder ähnliche Person erschossen wurde.