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657 Beiträge seit 10.01.2021

4. Reich ante Portas mit der "Notbremse" als Türöffner

Wenn der braune Stiefel aber erst mal in der Tür steckt ist es zu spät.

Der frühere Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, bezeichnet die geplanten Ausgangssperren zwischen 21 Uhr und fünf Uhr morgens als "Nichtachtung der Justiz", da Gerichte die Wirksamkeit solcher Maßnahmen angezweifelt hätten. Auch die strengen Kontaktbeschränkungen seien aus seiner Sicht rechtlich zweifelhaft.

Siehe dazu auch das Urteil aus Österreich, welches die Aussagekraft und Anwendung der PCR Tests in Frage stellt. Ebenso auch ein brandneues Urteil aus Weimar:

https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/

Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen. Als Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

Und die Stellungnahme von RA Beate Bahner:

https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/1051

Der neue geplante § 28b Infektionsschutzgesetz ist die Etablierung von Dauerlockdown, Dauerschließungen, Dauerausgangssperre und Dauerkontaktverbot. Das ist nicht nur die Etablierung eines permanenten Ausnahmezustands, die Regelungen der §§ 28a und b IfSG gehen vielmehr weit weit weit über das Kriegsrecht der Art. 115a GG ff hinaus.
Alle Bundestagsabgeordneten, die nächste Woche diesem Gesetz zustimmen, machen sich mitschuldig am Straftatbestand des § 7 Völkerstrafgesetzbuch "Verbrechen gegen die Menschlichkeit":
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, ... wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

"Notbremse" noch schärfer als Kriegsrecht? Dann wissen wir ja endlich alle was los ist. Der Krieg gegen den Souverän tritt in seine Endphase, und die Eliten träumen vom Endsieg.

Während die Anfänge der Demokratie zeitlich nicht so genau zu bestimmen sind, so ist es doch ihr Ende: 2021 - das Jahr in dem wir Alles verloren. Wenn diese Gesetze beschlossen werden gibt es kein Zurück mehr ohne Artikel 20 GG Abs. 4.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.04.2021 15:55).

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