Die Gesundheitsfanatiker rufen jetzt vermutlich wieder "Querdenker":
Der frühere Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, bezeichnet die geplanten Ausgangssperren zwischen 21 Uhr und fünf Uhr morgens als "Nichtachtung der Justiz", da Gerichte die Wirksamkeit solcher Maßnahmen angezweifelt hätten. Auch die strengen Kontaktbeschränkungen seien aus seiner Sicht rechtlich zweifelhaft. "Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes", schrieb Gnisa am Samstag auf seiner Facebook-Seite. Es gehe bei den aktuellen Vorschlägen nicht mehr um einen "Brücken-Lockdown" von zwei oder drei Wochen, sondern um einen "nicht mehr einzufangenden Dauer-Lockdown".
Sehe ich alles genauso wie Herr Gnisa. Pauschale Ausgangssperren
halten einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht stand. Die Befürworter derartiger Maßnahmen nehmen den Verfassungsbruch billigend in Kauf, weil sie den Gesundheitsschutz über alles andere stellen.