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  • Zahlen helfen

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Interessante Feststellungen

Der Präsident des deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, hält von der bundesweiten Vereinheitlichung der Maßnahmen wenig: "Der vorliegende Entwurf ist ein in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen"

Da liegt der Hr Sager leider massiv daneben -- der Entwurf ist ein in Gesetz gegossene Rat- und Hilflosigkeit. Und wenn ich mir die Äußerungen von Bürgermeistern und Landräten so ansehe, dann sind die genauso rat- und hilflos wie der Bund. Warum also sollten die was gegen ein Gesetz gegen Rat- und Hilflosigkeit haben?

Der frühere Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, bezeichnet die geplanten Ausgangssperren zwischen 21 Uhr und fünf Uhr morgens als "Nichtachtung der Justiz", da Gerichte die Wirksamkeit solcher Maßnahmen angezweifelt hätten. Auch die strengen Kontaktbeschränkungen seien aus seiner Sicht rechtlich zweifelhaft. "Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes", schrieb Gnisa am Samstag auf seiner Facebook-Seite.

Für einen Richter eine sehr interessante Beobachtung! Es haben also Gerichte Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahmen, die fundamentale Grundrechte einschränken. Die Einschränkung von Grundrechten wiederum ist aber nur zulässig, wenn es keine alternativen Maßnahmen mit geringeren negativen Auswirkungen gibt und wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Wirksamkeit der Maßnahmen auszugehen ist. Je einschränkender die Maßnahme, desto weniger darf es Zweifel geben, dass sie und nur sie wirksam ist, und je öfter die Maßnahme schon versucht wurde, desto höher muss man die Messlatte legen, was die Zweifel an ihrer Wirksamkeit angeht.

Man könnte daher bei diesen Worten des Hr Gnisa doch glatt auf die Idee kommen, dass das, was die Gerichte seit einem Jahr so an Urteilen fällen, umgangssprachlich als "vorsätzliche Rechtsbeugung" zu bezeichnen wäre. Oder, wie Verfassungsrechtler inzwischen hinter vorgehaltener Hand raunen, dass Gerichte Urteile nach dem "gesunden Volksempfinden", auch bekannt als Umfrageergebnis, fällen. Und man könnte auf die Idee kommen, dass nicht die Maskentragepflicht das derzeit größte Problem darstellt, wie manche ganz fest glauben, sondern die anhaltende Weigerung der Gerichte, etwas zu sprechen, was man als Recht bezeichnen könnte.

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