Der neueste Beschluss 9 F 148/21 des Amtsgerichts Weimar macht deutlich, dass die
Covid-Pandemie eher mit einer mittelschweren Grippewelle vergleichbar ist
und keine Merkmale einer todbringenden Pandemie von nationaler Tragweite aufweist.
Ein Blick auf die wöchentlichen Berichte von Grippe-Web https://grippeweb.rki.de/
offenbart, dass die tatsächlich (symptomatisch) Erkrankten aktuell 0,11% der Bevölkerung ausmachen, von denen wohl auch nicht mehr sterben werden als während einer Grippewelle, jedenfalls ist in den Wochenzahlen keine exponentielle Verbreitung zu erkennen.
Daraus lässt sich eigentlich nur schlussfolgern, das wir schon weitgehend eine
Herdenimmuntiät erreicht haben. Darauf deutet auch eine Studie des Uni-Klinikums
Tübingen hin: https://www.trendsderzukunft.de/corona-studie-stellt-fest-81-besitzen-kreuzimmunitaet-durch-schnupfenviren/
Mit der zweiten Corona-Welle dürften noch zusätzliche Immunisierte hinzugekommen
sein. Eine Ausnahme sind möglicherweise Migranten, diese sollen ja überproportional
die Intensivbetten belegen. Hier sollte das RKI mal untersuchen, wie lange sich
die Migranten hier aufhalten und womöglich noch nicht ausreichend Kontakt zur
heimischen Virenpopulation hatten, um eine Immunität aufzubauen.
Dann könnte man auch vorrangig diese Risikogruppen impfen (nur für Mutige, sonst lieber VitaminD nehmen) und kann von dem „Alles muss an die Nadel“ – Prinzip absehen.
Ich hoffe sehr, dass die Verwaltungsgerichte die Ausführungen des Amtsgerichts Weimar aufgreifen und die unsäglichen Corona-Verordungen ausser Kraft setzen, bevor die Regierung ihre Kollateralschäden-Produktion ins Unermessliche steigert.