Man sollte mal vom Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Eigentumsgarantie prüfen, ob eine Kappung der Mieterhöhungen unter die Inflationsrate überhaupt rechtmäßig sein kann.
Man sollte mal vom Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Eigentumsgarantie prüfen, ob eine Kappung der Mieterhöhungen unter die Inflationsrate überhaupt rechtmäßig sein kann.