Gleichzeitig will man die alleinstehende Oma aus ihrer 3Zi-80qm-Bude (Mietvertrag von 1972) rausklagen
Auf welcher Rechtsgrundlage will man die den rausklagen.
Die kriegt man in dem Alter selbst nach erfolgreicher Räumungsklage nicht aus der Wohnung wegen Härtefall.
Erstaunlich, dass noch keiner auf die Idee kam, dass Mietverträge erblich sind.