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mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Wer gegen das BGB verstößt

Comran schrieb am 17. Februar 2007 14:19

> oas schrieb am 17. Februar 2007 13:24

> > Ja, das wäre schön, wenn Dein Idyll denn existierte!

> Künstler und Konsumenten könnten sich dieses Idyll erschaffen - wenn
> sie nur wollten.

> > Aber leider: "Diese Unterhaltungsindustrie verlangt nichts von
> > einem", also diese Unterhaltungsindustrie, die nix verlangt, ausser
> > einen Polizeistaat, darf sich halt nicht wundern, wenn sie nicht nach
> > Bürgerlichem Gesetzbuch, sondern nach (quasi)hoheitlichen Kriterien

> Ach komm. Wir haben nun mal Vertragsfreiheiten. Und wir hatten ein
> Urheberrecht, welches im klar umrissenen Privatkopie-Paragrafen fair
> war. Wenn nun alle Welt glaubt, über Napster, Esel usw.. sowohl die
> vertraglichen Lizenzbedingungen der Urheber zu ignorieren (und damit
> das von dir zitierte BGB einfach zu ignorieren), und im großen Stil
> das Auslegungsgebiet der national legalisierten Privatkopie einfach
> aufzubrechen, darf man sich über Konsequenzen seitens der Industrie
> nicht wundern. Mir persönlich wäre es lieber gewesen, wenn es nie
> Tauschbörsen, IRC-Filesharing und Ähnliches gegeben hätte. Denn DIESE
> Diskussion haben die Kopierer der Industrie selbst in den Mund
> gelegt. Ansonsten wäre es wahrscheinlich schön ruhig geblieben.

> Comran

Apropos Vertragsfreiheit(en):

Ich selbst bin Obmann eine Vereines, der schon längere Zeit (>25
Jahre) Veranstaltungen - grossteils literarischer Art - organisiert
und habe deshalb schon einiges erlebt. Wir blieben im Klagsfalle
fest, wir schlossen keinerlei Vergleich, wir haben alles,
insbesondere in Urheberrechtsfragen, durchprozessiert - und alle
Prozesse gewonnen. Beispielsweise verlangte eine
Urheberrechtsschutzorganisation von uns Tantiemen für eine Lesung
einer Autorin aus eigenen Werken; jetzt kommen wir zum Punkt
"Vertragsfreiheit": Die Klägerin legte einen Vertrag zwischen Autorin
und Klägerin vor, der uns, weil nicht veröffentlicht, nicht bekannt
sein konnte, worin die Autorin auch für eigene (!) Veranstaltungen
Lizenzgebühren/Tantiemen abzuführen habe. Nun, die Richterin meinte
nach Durchlesen, ob der Vertrag denn wirklich als Beweis verwendet
(und dadurch veröffentlicht) werden sollte und bemerkte, falls sie
sowas zu Gesicht bekäme, wäre dieser Vertrag wegen Sittenwidrigkeit
sofort zerrissen.

Generell gehen Sonderrechte, wie diverse Schwarzfahrerer-&
Erschleichungsparagraphen, Supermarkt-Spezialgesetze u. dgl. auf den
Faschismus bzw. die Kriegswirtschaft zurück, da die Schaffner ja
anderweitig beschäftigt bzw. auf Reisen waren. Die Bevorzugung, nicht
selber auf die eigene Ware aufpassen zu müssen und dies an den Staat
zu delegieren, gilt ja für einige Lieferanten, auf wen gehen die
meisten Urheberrechtsorganisationen zurück? Bingo! Erraten?
Jedenfalls sind privatwirtschaftliche Dinge, die der Staat
privilegiert schützt, zur Zeit scharf im Visier der Obersten
Gerichte, selbst Mauterhebung in Österreich zieht einen Rattenschwanz
an Prozessen und höchstgerichtlichen Entscheidungen nach sich, die
nicht so ganz im Sinne der Erfinder dieser
"Eintreibungserleichterungen" sind...

oas


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