Öffentlicher Personennahverkehr mit Linienbussen ist eine kommunale Angelegenheit.
Landkreise und Kommunen schreiben ÖPNV-Leistungen aus und nach EU-Recht dürfen sie auch soziale Mindestandards setzen. Dann kostet der ÖPNV aber auch deutlich mehr Geld.
Manche setzen Mindestandards etwa bei Pausenabzügen in der Ausschreibung fest, manche machen das nicht.
Interessanterweise passierte das mitunter auch nicht dort, wo sich als links gerierende Parteien die politische Mehrheit hatten oder haben.