Bei uns in Süddeutschland wird ruhender Verkehr nicht geahndet
1. Keine Aufgabe der Polizei
2. Kein Personal beim Ordnungsamt
3. Keine Verfolgung von Anzeigen, da keine Straftat
Bei uns in Süddeutschland wird ruhender Verkehr nicht geahndet
1. Keine Aufgabe der Polizei
2. Kein Personal beim Ordnungsamt
3. Keine Verfolgung von Anzeigen, da keine Straftat