Das BVG hat entschieden: nur wer genügend Geld hat, hat ein Recht auf Wohnen. Die Anderen müssen, wenn sie das Recht auf Wohnen wollen, die Rechtsordnung beseitigen. Wo liegt der Denkfehler? Ich hätte nicht gedacht, dass das BVG so kurz denkt. Bin halt kein gutbezahlter Jurist. Wie hieß es Mal so schön: wenn die Armen kein Brot haben, wieso Essen sie keinen Kuchen?