Timothy_Truckle schrieb am 23.05.2023 12:51:
oho (2) schrieb am 23.05.2023 12:32:
Timothy_Truckle schrieb am 23.05.2023 09:09:
oho (2) schrieb am 23.05.2023 07:41:
Geronimo 67 schrieb am 23.05.2023 01:45:
fällt mir nur eins ein, die Klimarevolution frist Ihre eigenen Kinder. Einfach mal Artikel vor 4 bis 5 Jahren bei Telepolis oder Heise lesen und drüber nachdenken
zB bezüglich Wasserstoff und anderer Speicher.
Der finanzieller Erschöpfungsrahmen ist wohl erreicht.
Es kann natürlich auch sein, das das die Einschränkung von CO2 durch Filter in Kohle und Gaskraftwerken die Heizungswende rein rechnerisch unterlaufen würde.
Die historische Erfahrung zeigt, das bei Energiemangel die Wälder geplündert und alles was brennt verbraucht wird.
Viel Spaß dabei.Was würde es für den Wert des Investments in den ehemals deutschen Heizungspumpenbauer bedeuten, wenn hier das Gesetz kippen und nicht Millionen Zwangskäufe von Wärmepumpen anstünden? Denkt denn hier keiner an die Investoren?
Zwangskäufe von Wärmepumpen stünden auch nicht an, wenn das Gesetz in der aktuellen Fassung so durch käme, auch wenn die FDP nicht müde wird, das in die Kameras der Medien zu lügen.
Welche Wahlmöglichkeiten hat der Besitzer einer zu ersetzenden Gasheizung, wenn Fernwärme am Ort nicht zur Verfügung steht?
Zunächst mal muss er sie nicht ersetzten, wenn sie noch reparabel ist. Die FDP tut ja so, als ob alle Heizungen nächstes Jahr ersetzt werden müssten.
Und wenn er seine Gasheizung unbedingt durch eine neue ersetzten will kann er sie auch mit PT oder PV und einem Heizstab ergänzen. Ganz im Sinne der FDP darf er sich auch technologieoffen irgendwas anderes ausdenken, was den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeproduktion auf 65% hebt (die Sickergrube wieder reaktivieren und eigenes Biogas produzieren?) Im Gesetzentwurf steht nämlich gar nicht drin, dass es eine WP sein müsse.
Das eine WP an Ende in den meisten Fällen zumindest langfristig dann doch die günstigste Variante sein dürfte rechtfertigt die Panikmache der FDP wirklich nicht.
bye
TT
Den Nachweis eines Heizens mit 65% Erneuerbaren dürfte relativ schwierig sein. Ist der genau im Gesetz geregelt? Offensichtlich ist nur, dass eine WP, selbst wenn sie mit Braunkohlestrom betrieben wird und einen schlechten Wirkungsgrad im konkreten Anwendungsfall hat, wohl kaum hier einen Nachweis erbringen müssen wird.