Awotank schrieb am 12. Juni 2009 20:47
> Oder sollte man den Staatlichen Grundwehrdienst erst absolviert haben
> um "Killerspiele" benutzen zu düfen?
> Also erst Ausbildung an der echten Waffen, dann darf man staatlich
> legitimiert solcher Art Spielzeug benutzen.
Oder andersrum. Sobald man ein Killerspiel erwirbt/runterlaedt/sich
das erste mal einlogt, geht beim zuständigen Kreiswehrsatzamt eine
Meldung ein, das der entsprechende User Killerspiele konsumiert und
daher 100%ig gewillt ist, den Dienst an der Waffe zu leisten. Somit
waere dann im System vermerkt das eine vermeindliche Verweigerung
definitiv abzulehnen waere, da der User ja auch kein Problem damit
hat, virtuelle "Menschen" zu perforieren.
> Oder sollte man den Staatlichen Grundwehrdienst erst absolviert haben
> um "Killerspiele" benutzen zu düfen?
> Also erst Ausbildung an der echten Waffen, dann darf man staatlich
> legitimiert solcher Art Spielzeug benutzen.
Oder andersrum. Sobald man ein Killerspiel erwirbt/runterlaedt/sich
das erste mal einlogt, geht beim zuständigen Kreiswehrsatzamt eine
Meldung ein, das der entsprechende User Killerspiele konsumiert und
daher 100%ig gewillt ist, den Dienst an der Waffe zu leisten. Somit
waere dann im System vermerkt das eine vermeindliche Verweigerung
definitiv abzulehnen waere, da der User ja auch kein Problem damit
hat, virtuelle "Menschen" zu perforieren.