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  • bickerdyke

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Re: Privatfernsehen zahle ich an der Ladenkasse

Pseudonymcen schrieb am 16.12.2020 19:15:

comanaught schrieb am 16.12.2020 17:12:

Du meinst vermutlich die Werbeauflagen für den privaten Rundfunk, bei den öffentlich-rechtlichen sind 20 min pro Werktag erlaubt.

"ARD und ZDF dürfen jeweils an jedem Werktag durchschnittlich 20 Minuten Werbung zeigen. Dieser Durchschnitt ist ein Jahresdurchschnitt: Es dürfen also auch mal an einem Tag 25 Minuten gezeigt werden, wenn dafür dann an einem anderen Tag nur 15 Minuten gezeigt werden. Laut Rundfunkstaatsvertrag gilt jedoch: „Nicht vollständig genutzte Werbezeit darf höchstens bis zu fünf Minuten werktäglich nachgeholt werden.“
https://www.lmz-bw.de/medien-und-bildung/jugendmedienschutz/werbung/werbung-im-fernsehen/

Laut Medienstaatsvertrag ist deine Info falsch/veraltet oder merkwürdig interpretiert:

§ 70
Dauer der Fernsehwerbung
(1) Der Anteil an Sendezeit für Fernsehwerbespots und Teleshopping-Spots darf in
den Zeiträumen von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr sowie von
23.00 Uhr bis 24.00 Uhr jeweils 20 vom Hundert dieses Zeitraums nicht überschreiten.
Satz 1 gilt nicht für Produktplatzierungen und Sponsorhinweise.

https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/ModStV_Text.pdf

Nein, du bist leider falsch. §70 gilt für Privatsender, für den ÖR gibt es §39 und da stehen die 20 Minuten Gesamtwerbedauer pro Tag genau so drinnen.

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