Desteros schrieb am 10.02.2020 16:05:
Macht es nicht wahrer.
https://www.danisch.de/blog/2020/02/09/fake-news-das-gerichtsurteil-jemanden-als-faschisten-zu-bezeichnen/
Da aber inzwischen so viele Medien B. Höcke als Faschist bezeichnet haben, und
nicht zu einer Unterlassung gezwungen wurden, ist das vermutlich inzwischen tatsächlich zulässig. Nur das "gerichtsfest" kann man sein lassen.
Wären es echte Nazis, wären sie bereits aus der Partei geflogen.
Ehrlich, Du glaubst die AfD schliesst jemanden aus der Partei aus, weil er Nazi ist?
Mein Eindruck ist:
- Die AfD schreibt in ihr Statut, dass sie keine Nazis aufnehmen, oder jemanden ausschliessen würden, wenn jemand Nazi ist.
- Gerade Parteifunktionäre üben sich darin Nazi-Inhalte anzudeuten, ohne sie klar zu formulieren.
- Wenn jemand sich doch öffentlich klar nationaldemokratisch äussert und das öffentlich diskutiert wird, dann wird die AfD ab und zu den Parteiausschluss ankündigen.
- Nur in den ganz prominenten Fällen findet ein Parteiausschluss tatsächlich statt, und man weiss nicht, ob die informellen Parteinetzwerke die ausgeschlossenen anderweitig entschädigen oder integrieren.
So kann die AfD immer wieder öffentlich darstellen, wie sauber sie dasteht, aber jedem, der mit rechtsextremem Gedankengut sympathisiert, signalisiert sie, wo ihre wahre Einstellung liegt.
Andreas