Der jetzige endgültige CETA-Text (Stand August bzw. September) - das Kleingedruckte und Verklausulierte und Getarnte und geschickt Verdeckte und Umschriebene usw.!
Von von einem ihrer Sympathisanten bezüglich CETA und TTIP - Insider Tipp von einm "Whistle Blower" der ein hoher EU- und Justiz-Beamter ist und Zugang zu den Original-Dokumenten hat und aus diesen als INSIDER Max Roth zitiert!
Leserbrief mit Hinweisen: EINE INTERESSANTE ÄNDERUNG IM INHALT VON CETA - bitte weiterleiten und veröffentlichen! Aus dem linksgerichteten sozialistischen Ahriman-Verlag vom "Bund Gegen Anpassung" bzw. BGA als "Neue Linke" und Querdenker contra neoliberalen Freihandel usw.
August 2016
EINE INTERESSANTE ÄNDERUNG IM INHALT VON CETA
http://bund-gegen-anpassung.com/de/CETA_TTIP.htm
Der jetzige endgültige CETA-Text, der erstmals Ende Februar 2016 in Englisch veröffentlicht wurde, ist weitestgehend deckungsgleich mit dem schon im September 2014 veröffentlichten Text (auf den sich z.B. Max Roth in seinem Buch TTIP – Wohlstand durch Freihandel oder Verelendung Europas? stützte), aber er ist völlig neu gegliedert und umgemodelt worden (so daß z.B. alle in Roths Buch angegebenen Artikel- und Seitennummern überholt sind – der neue Text hat bezeichnenderweise auch kein Inhaltsverzeichnis, auf daß man sich möglichst schwer auf seinen anderthalb Tausend Seiten zurechtfinde...). Eine Änderung ist indessen auch psychologisch-propagandistisch von Interesse, nämlich betreffend die Schiedsgerichte:
Weil die geplanten Schiedsgerichte in der europäischen, vor allem deutschen Bevölkerung besondere Empörung hervorriefen, hat die EU-Kommission schon im Frühjahr und dann Herbst des letzten Jahres angekündigt, man wolle die Schiedsgerichts-Regelung in CETA und TTIP von Grund auf »reformieren«, ganz »durchgreifend verbessern«, statt privater Schiedsgerichte wolle man ein »reguläres« internationales »Investitionsgericht« einrichten usw. usf. Wenn man den jetzigen endgültigen CETA-Text mit dem von 2014 vergleicht, wurde die Schiedsgerichtsregelung tatsächlich geändert, allerdings in Wirklichkeit natürlich nur kosmetisch: Im Text von 2014 waren klassische private Schiedsgerichte vorgesehen gewesen, für die die Parteien, also der klagende (US-)Konzern und der beklagte (EU-)Staat, jeweils einen Richter benennen durften und sich auf den dritten, vorsitzenden Richter zu einigen hatten, wobei im Fall ihrer Nichteinigung dieser Vorsitzende (wenn die Klage des Konzerns, wie es überwiegend der Fall ist, beim Weltbank-Schiedsgerichtszentrum ICSID erhoben worden war) durch die Weltbank ernannt werden konnte (siehe dazu auch unser Flugblatt Europäer aufgepaßt: TTIP bedeutet Armut und Knechtschaft !). Diese Regelung der Ernennungsweise der Schiedsrichter ist jetzt aus dem CETA-Text verschwunden, und statt dessen werden jetzt alle Richter (zunächst 15, nämlich 5 kanadische Richter, 5 europäische und 5 aus Drittstaaten) von einem durch CETA geschaffenen europäisch-kanadischen Regierungsausschuß (»CETA Joint Committee« – »Gemischter CETA-Ausschuß«) ernannt. Per Los wird dann aus der Liste der 5 ernannten Richter mit Drittstaatsangehörigkeit ein Präsident des »Investitionsgerichts« bestimmt, und dieser wiederum darf für jeden anhängig gemachten Streitfall ein zuständiges Gericht mit drei Richtern einsetzen, von denen ein Richter einer der 5 ernannten kanadischen Richter sein muß, ein weiterer einer der 5 europäischen Richter und als Vorsitzender einer der 5 Richter mit Drittstaatsangehörigkeit.
Durch diese geänderte Ernennungsweise der Richter (ansonsten bleibt alles gleich) kann man nun behaupten, es handele sich nicht mehr um private Schiedsgerichte, sondern um ein »reguläres Gericht« mit regulär ernannten staatlichen Richtern. Um diesen Anschein zu verstärken, ist zudem jetzt im CETA-Text ein ähnlich zusammengesetztes »Berufungsgericht« vorgesehen worden, das es im alten Text von 2014 auch nicht gegeben hatte. In der Sache ändert sich dadurch natürlich gar nichts – selbst die NGOs bezeichnen alles dies ganz zu Recht als einen rein kosmetischen Schwindel, während die Lügenpresse allerdings die Regierungspropaganda herausposaunt, man habe nun »bessere Schiedsgerichte« (so z.B. die FAZ). Sogar der Deutsche Richterbund hat sich, so zaghaft oder untertänig er sich sonst äußert, in behutsamer Weise über diesen Schwindel mit den Worten empört, dieses angeblich neue »Investitionsgericht« erscheine »nicht als internationales Gericht, sondern vielmehr als ständiges Schiedsgericht« (die Stellungnahme [siehe unten] benennt in Sklavensprache, aber logisch und zutreffend die Ungeheuerlichkeit der geplanten Schiedsgerichte, auch in ihrer kosmetisch neu aufgedonnerten Gestalt). Ein weiteres bezeichnendes Detail am Rande: Der »Gemischte CETA-Ausschuß«, in dem der EU-Handelskommissar und der kanadische Handelsminister gemeinsam den Vorsitz innehaben, soll seine Entscheidungen »einvernehmlich« treffen, was also auch für die »Richter«-Ernennungen zu gelten hat. Hat er sich aber binnen 90 Tagen nach einer Konzernklage immer noch nicht auf diese Ernennungen einigen können, ist es wiederum die Weltbank, in Gestalt des Generalsekretärs ihres Schiedsgerichtszentrums, die »aufgrund einer Zufallsauswahl aus den vorliegenden Nominierungen« (??) das für diese Klage zuständige Dreier-Gericht ernennen darf. Auch daß das Weltbank-Schiedsgerichtszentrum ICSID das Sekretariat für das angeblich neue europäisch-kanadische »Investitionsgericht« stellen soll, dieses damit also sein administratives Zentrum in Washington (!) haben wird, ist ein charakteristisches Detail – die US-Kolonialgerichte schimmern also an allen Ecken und Enden durch den hastigen neuen Anstrich als »reguläres Investitionsgericht« nach wie vor durch.
Ob diese kosmetische Umgestaltung der Schiedsgerichte in TTIP übernommen werden wird, ist wegen der Geheimhaltung der TTIP-»Verhandlungen« natürlich nicht bekannt – es scheint, daß den Amerikanern dieser Firlefanz eher lästig ist, aber da er in der Sache nicht das geringste ändert, ist es durchaus möglich, daß sie den Eurodrohnen in diesem Punkt ihren Willen lassen (bzw. ihnen diesen tollen »neuen Vorschlag« schon vorher erlaubt hatten).
Mehr für Kenner, die zwischen den Zeilen lesen können, ist die »Kurzmitteilung aus Brüssel« des Deutschen Bundestages vom 5. Juli 2016 (wonach CETA bereits in wenigen Monaten ohne jede Beteiligung der nationalen Parlamente in Kraft gesetzt werden soll!):
Kurzmitteilung aus Brüssel, Nr.3/2016 vom 5.7.2016 >
Interessanter, da von Leuten verfaßt, die sich z.T. noch erinnern müssen, was eine Verfassung ist und wodurch sie sich von Gesetzen und Verträgen unterscheidet, ist die »Stellungnahme« des Deutschen Richterbundes vom Februar 2016:
Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts
für TTIP, Februar 2016 >
http://bund-gegen-anpassung.com/de/CETA_TTIP.htm
Aus der Schweiz http://www.zeit-fragen.ch Zur Freihandel und TTIP und CETA und der neoliberalen Dienstleistungsliberalisierung TISA und der EFTA als eventueller Alternative zu den beiden neoliberalen Freihandels-Abkommen und zu EU und Euro und TAFTA und TPP und so weiter....
http://humanwirtschaftspartei.de/
http://humanwirtschaftspartei.de/partei/partei-aktuell/page/3/
Die Exekutive vernichtet den Rechtstaat
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Mit Blick auf Europa und den Lobbyismus in unserem Lande (Adamek: Der gekaufte Staat ) registrieren wir nicht nur ein Demokratiedefizit. Die Justizverwaltungen, die der zweiten Gewalt unseres Staates zuzurechnen sind, erodieren in einem schleichenden Prozess die dritte Gewalt (Justiz) und damit ein Fundament des demokratischen Rechtstaates. Die mangelnde Sensibilität der öffentlichen Medien für diesen
http://humanwirtschaftspartei.de/die-exekutive-vernichtet-den-rechtstaat/
Jul
Die Exekutive vernichtet den Rechtstaat
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Mit Blick auf Europa und den Lobbyismus in unserem Lande (Adamek: Der gekaufte Staat ) registrieren wir nicht nur ein Demokratiedefizit.
Die Justizverwaltungen, die der zweiten Gewalt unseres Staates zuzurechnen sind, erodieren in einem schleichenden Prozess die dritte Gewalt (Justiz) und
damit ein Fundament des demokratischen Rechtstaates.
Die mangelnde Sensibilität der öffentlichen Medien für diesen Befund mag damit zusammenhängen, dass Rechtserkenntnis in einem Dschungel von Gesetzen und Richterrecht mitunter eine schwierige Materie ist,
und wenig populär erscheint. Mit Gerichten will man so wenig zu tun haben wir nur möglich. Das alles erscheint dunkel und suspekt und Recht hat ohnehin jeder in der meinungspluralen Gesellschaft.
Es zählt letztlich die öffentliche Meinung, wie sie von der Presse gestaltet und rasch vor dem Karren der eigenen Profilierung und politischen Absichten gespannt wird.
Urteile der Justiz sind hier allenfalls nur eine Randnotiz wert, da sie nicht zu beeinflussen sind. Es sind Rechtserkenntnisse und eben keine diskutablen Meinungsäußerungen von Damen und Herren in dunkler Kleidung .
Die Unabhängigkeit der Justiz beruht auf der weisen durch die französischen Revolution gewonnene Einsicht , dass die vom Volk gewählte Regierung (Exekutive) daran gehindert werden muss, ihre Macht durch scheinbare politische Sachzwänge
so auszuweiten, dass sie nicht mehr kontrollierbar ist. (John Locke und Montesquieu – Vom Geist der Gesetze, 1748) Mehrheitlich vom Parlament beschlossenen Gesetze sind eine Sache. Aber diese Gesetze beinhalten oft Globalermächtigungen, die es der zweiten Gewalt ermöglichen, sie inhaltlich auszugestalten und ihre Durchsetzung zu regeln, mehr oder weniger effektiv, oder, was heute vielfach geschieht, nach Maßgabe ökonomischer und der Betriebswirtschaftslehre entlehnter „Rentabilitätsgrundsätzen“.
Dies ist ein Widerspruch in sich selbst, denn ein öffentliches und rechtlich verfasstes Gemeinwesen ist keine Firma, oder ein Wirtschaftsbetrieb der der Profitmaximierung unterliegt. Um welchen Profit geht es hier, dem Profit des Steuerzahlers oder dem Profit von Ressorministern, die ihn zur Selbstdarstellung ihrer Politik nutzen möchten.
Jeder der einmal Maßnahmen zur Eingliederung nach dem SGB III für sich beansprucht hat , hat sicher schon erkannt, dass diese Ansprüche nur im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets umgesetzt werden. Das nehmen wir schon als Selbstverständlichkeit hin. Ist das Budget angeblich erschöpft, werden Anträge abgelehnt oder mit verwässernden Auflagen so in die Länge gezogen, dass sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen können.
Davon war dann im Gesetz selbst nichts zu lesen. Es handelt sich um ein selbst geschaffenes Binnenrecht der Verwaltung (Exekutive) mit sachfremden (neoliberalen) Implikationen aus der kapitalistischen Marktwirtschaft, die jenseits der Wirtschaft zum
allgemeinen Prinzip erhoben scheinen. Dazu findet sich im Grundgesetz keine Aussage.
Die Exekutive hat, kaum wahrgenommen von der Öffentlichkeit, längst zum „zweiten Schlag“ gegen den Rechtstaat ausgeholt und zwar durch die Methode der Ressourcenverknappung. Stellen werden gestrichen, Gerichte geschlossen, die Bearbeitungszeit pro Akte minimiert, so dass eine intensive Beschäftigung mit den Akteninhalten in Großverfahren nicht mehr möglich ist. Die durchschnittliche Arbeitszeit von Richtern steigt auf 80 Std. pro Woche (!) Der Anteil der Rechtspflegekosten an dem Bruttosozialprodukt der Bundesländer schrumpft auf 2% (vor 8 Jahren noch 4-5%) . Die unerledigten Fälle im Lande Berlin stiegen im Jahr 2016 auf die Zahl von 100.000 Fälle, die bei normaler Justizbesetzung nicht mehr abgearbeitet werden können, also von Jahr zu Jahr weitergeschoben werden. Neue Fälle kommen hinzu. In Schleswig-Holstein ist die Zeit für eine für eine Anhörung psychisch kranker in Betreuungsverfahren einschließlich von Fahrzeiten (durchschnittlich 80 km) auf 103 Minuten reduziert worden.
Die Kosten der Justizpflege pro Einwohner liegen in Deutschland im Ranking eine Stelle über Bulgarien und Albanien und erfüllen damit nicht mehr den europäischen Standard.
In Deutschland braucht es keinen Erdogan, um den Rechtstaat abzuschaffen – die Methoden sind subtiler !
Der Landesverband Berlin-Brandenburg wird sich in der Zukunft schwerpunktmäßig mit diesem Problem befassen und die Politik durch Anfragen, Eingaben und veröffentlichte Kritik zu einer Verbesserung der Verhältnisse zwingen.
Hartwig Meyer
Nationalökonomie ist, wenn die Leute sich wundern, dass sie kein Geld haben“, Kurt Tucholsky
http://humanwirtschaftspartei.de/die-exekutive-vernichtet-den-rechtstaat/
http://humanwirtschaftspartei.de/intregration-ist-deutschland-dazu-faehig/
Intregration – ist Deutschland dazu fähig?
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Die unerwünschte Offenbarung eines deutschen Syrers – Bassam Tibi, Syrer und Schüler Theodor W. Adornos, ist ein Kenner des Islams. Worüber er spricht, will in Deutschland niemand hören: Judenhass der Araber,
Quelle: Die unerwünschte Offenbarung eines deutschen Syrers – Audiatur-Online
http://www.audiatur-online.ch/2016/07/08/die-nicht-ueberall-erwuenschte-offenbarung-eines-deutschen-syrers/
Ein erstklassisches Interview mit einem seit Jahrzehnten in Deutschland lebenden Syrer. Und ersagt, wie wir mit den „Neubürgern“ umgehen sollten. Nicht aus Angst kuscheln, sondern wir Deutschen müssen von den Neubürgern fordern!
http://humanwirtschaftspartei.de/intregration-ist-deutschland-dazu-faehig/