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Hier eine gute Meldung:
"Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit noch unseren neuen Eilantrag[3].
Denn von den drei Auflagen, die das Gericht zur CETA-Unterzeichnung gemacht hatte[4], ist mindestens eine nicht erfüllt.
Noch immer ist unklar, für welche Bereiche die EU allein zuständig ist und welche auch die Mitgliedstaaten betreffen.
Zu besonders spannenden Feldern wie Steuern, Finanzdienstleistungen, Streitbeilegung, geistiges Eigentum…gibt es keine klaren Formulierungen.
Wenn das Verfassungsgericht diese Einschätzung teilt, muss Deutschland die vorläufige Anwendung sofort beenden."
https://www.mehr-demokratie.de/md-info_2016-12.html