Die Auflagen des BVG werden natürlich nicht erfüllt! Wozu auch? Das BVG hat den bereits erfolgten Rechtsbruch durch die Merkel/Gabriel-Regierung bereits abgesegnet, in dem begründet wurde, dass bei einer Ablehnung von CETA durch die Merkel und den Gabriel das Ansehen und die Verlässlichkeit der Bundesrepublik Deutschland leiden würde!
Das ist nichts anderes als die Aufforderung an die Regierung, Tatsachen zu schaffen, um gegen das Grundgesetz zu verstoßen, also Rechtsbruch zu begehen!
Es bestanden ja nicht einmal bei den Richtern Zweifel, dass CETA in der jetzigen Form verfassungswidrig ist, aber weil eben die internationale "Glaubwürdigkeit" der Bundesregierung auf dem Spiel stehe, müsse CETA eben vom BVG durchgewunken werden!