michael bliem schrieb am 04.11.2016 10:11:
gilt das system mit echten richtern und mehreren instanzen für das gesamte ceta abkommen? also für alle eu-staaten?
Der Systemwechsel bei den Schiedsgerichten gilt wohl für das gesamte Abkommen, ist jedoch kein Vorbild für TTIP und kann im Rahmen der Meistbegünstigungsklausel dann nachträglich auch wieder gekippt werden. Änderungen sind bei Freihandelsabkommen nur in Richtung Deregulierung möglich.