Captain Data schrieb am 21.04.2020 13:40:
Also ich meine mich an ein Urteil erinnern zu können, dass "Notfallfahrten" nur mit Blaulicht überhöhte Geschwindigkeit erlauben.
Notstand ist Notstand. Und Notstand rechtfertigt oder entschuldigt ja gerade Dinge, die ansonsten rechtswidrig sind.
Und selbst da ist Vorsicht erste Bürgerpflicht.
Das schon. Man darf vielleicht im Notstandsfall über eine rote Ampel fahren, wenn man sich vergewissert hat, dass niemand kommt - aber nicht einfach unbesehen drüberbrausen.