Dann ist man anschließend immer ein =bisschen= schlauer.
Derzeit wird die Verfassungsklage zur Wahlrechtsänderung 2021 verhandelt. Mit dem Urteil wird in ein paar Monaten gerechnet.
Wenn man sich die Begründung zum Eilantrag ansieht
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-073.html
ist folgendes zu erwarten:
1. Eine Entscheidung zur jetzigen Wahlrechtsänderung wird erst =nach= der nächsten Bundestagswahl kommen.
2. Das BVerfG wird die nächste Wahl auf Basis der jetzigen Änderungen nicht als ungültig einschätzen.
Daraus ergibt sich das Fazit: Sollte sich die CSU als gefährdet ansehen, dann muss sie schleunigst ein Konstrukt finden, wie die Stimmen für sie der CDU angerechnet werden.