Naturzucker schrieb am 09.06.2023 13:53:
Besser wäre gewesen, die Zahl der Überhangmandate bundesweit auf z.B. 5 pro Wahlbündnis zu begrenzen und diese entsprechend durch Ausgleichsmandate auszugleichen. Also den Ausgleich auf Bundes- statt auf Landesebene vorzunehmen. Erst darüber hinaus gehende Direktmandate würden entfallen.
Da CDU/CSU ein Wahlbündnis bilden, könnten sie zusammen maximal 5 Abgeordnete mehr in den Bundestag entsenden. Die Wahlkreise der Kandidaten, die bundesweit in ihren Wahlkreisen die wenigsten Stimmen geholt haben, wären dann nicht durch einen Direktkandidaten vertreten.
Kleinere Parteien hätten damit weiterhin eine Chance, in den Bundestag zu ziehen.
Bei z.B. drei Parteien a 5 Überhangmandate entstünden so ungefähr 15 Ausgleichsmandate, insgesamt also 30 Sitze mehr als geplant.
Der Bundestag würde nicht so stark aufgebläht und kleine Parteien hätten weiterhin eine Chance.
Zwei Probleme:
Einmal wird ein bundesweiter Ausgleich prinzipiell abgelehnt weil ein bayrischer SPD-Wähler nicht durch einen Schleswig-Holsteinischen SPD_Abgeordneten repräsentiert werden sollte. Und am umgekehrten Beispiel sieht man das größere Problem, denn man kann einen Schleswig-Holsteinischer CDU Wähler nicht mit dem bayrischen CSU-Abgeordneten verrechnen. Generell kann man die CSU nicht ausgleichen, da sie nur in Bayern antritt.