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  • Naturzucker

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2012

ein demokratiekonformes Wahlrecht wäre einfach gewesen, wenn man gewollt hätte

Besser wäre gewesen, die Zahl der Überhangmandate bundesweit auf z.B. 5 pro Wahlbündnis zu begrenzen und diese entsprechend durch Ausgleichsmandate auszugleichen. Also den Ausgleich auf Bundes- statt auf Landesebene vorzunehmen. Erst darüber hinaus gehende Direktmandate würden entfallen.

Da CDU/CSU ein Wahlbündnis bilden, könnten sie zusammen maximal 5 Abgeordnete mehr in den Bundestag entsenden. Die Wahlkreise der Kandidaten, die bundesweit in ihren Wahlkreisen die wenigsten Stimmen geholt haben, wären dann nicht durch einen Direktkandidaten vertreten.

Kleinere Parteien hätten damit weiterhin eine Chance, in den Bundestag zu ziehen.

Bei z.B. drei Parteien a 5 Überhangmandate entstünden so ungefähr 15 Ausgleichsmandate, insgesamt also 30 Sitze mehr als geplant.

Der Bundestag würde nicht so stark aufgebläht und kleine Parteien hätten weiterhin eine Chance.

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Das jetzige System spiegelt zwar den Wählerwillen wieder und vermeidet Verzerrungen des Stimmenanteils im Bundestag durch nicht ausgeglichene Überhangmandate, bläht aber dadurch den Bundestag auf.

Bis 2009 konnten Überhangmandate die Sitzverteilung im Bundestag zugunsten von Parteien mit einem hohen Anteil an Erststimmen verschieben. Was wiederum zu dazu führt, dass eine Regierungsbildung gegen solche Parteien unwahrscheinlicher wurde.

Die Reform birgt erneut das Risiko, dass der Wählerwillen ignoriert wird, weil kleinere Parteien willkürlich aus dem Bundestag herausfallen, obwohl die Direktmandate erhalten haben.

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