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  • vantast64

mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2011

Im kleinen Maße Vetternwirtschaft bei der Herstellung des Rundfunk-Zwangs

mit dem RBStV, wo die Rundfunkanstalten das veruntreute Geld der Teilnehmer für ein Gefälligkeitsgutachten ausgaben (diese haben für Rundfunk gezahlt, nicht für Gefälligkeitsgutachten ), das Justiziariat des SWF auf dieser Basis den gewünschten Text schrieb, der Ministerpräsident noch Wünsche zufügte (auch Firmanautos sind nun Rundfunkteilnehmer, auch Geschäfte und Kindertagesstätten müssen zahlen, wodurch die Unternehmer die Kosten auf die Preise aufschlugen), alles teurer wurde.
Das Landesparlament durfte nur Abnicken, keine Änderungen waren erlaubt.Was es gern tat, da Politiker Anne Will und den Rundfunk brauchen.
Später nahm das Verfassungsgericht dem Landesparlament die Finanzhoheit über den Rundfunk aus Angst vor "demokratischen Umtrieben" (gar nicht so lange her, oder?) weg, um die Rundum-Vollversorgung der Anstalten in der Zukunft nicht zu gefährden.
Auch eine "Demokratieabgabe".

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.01.2025 11:14).

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