entscheiden die nach einem zumindest grenzwertig demokratischen Verfahren bestimmten Landräte, als Oberhäuptlinge der Führerscheinstellen. Die je nach technischen Fortschritt zeitlich neu gefasste Nachweisgrenze wird sich hier wohl als Standart durchsetzen, da es ja zumindest eine Studie gibt die ganz eindeutig nachzuweisen glaubt, dass es zumindest in einem Fall nach dem Konsum der Droge zu einem Flashback gekommen war - nach Tagen, Wochen, Monaten oder auch erst in der übernächsten Generation durch Verformungen des Genoms.
Beschlossene Sache ist weiterhin, dass am Eintritt zu den Cannabis-Clubs die Unterziehung einer erkennungsdienstlichen Behandlung voraussetzt. Nach der angekündigten Rückabwicklung des Gesetzes in der nächsten Legislatur, könnte man dann praktischerweise alle gleich einkassieren. Womit gewährleistet wäre, dass der betreffende Personenkreis künftig nie mehr falsch wählen wird.