Zunächst muss zu den Befürchtungen des deutschen Richterbundes bezüglich möglicher Mehrarbeit ganz klar konstatiert werden:
Wenn Besitz, Erwerb und Konsum von Cannabis legal sind, wenn die strafrechtliche Prohibition für mündige, erwachsene Bürger also beendet wird, dann gibt es auch keine strafrechtliche Verfolgung mehr und Strafprozesse (der heute hinsichtlich Cannabis tatsächlich Gerichte belastende Anteil) werden somit nicht mehr stattfinden. Was die Nachbarschaftsstreitigkeiten auf zivilrechtlicher Ebene anbelangt, so wird hier wohl ganz schnell mit Grundsatzurteilen zu rechnen sein. Natürlich kann man sich fragen, welchen Sinn die Einbruchsicherheit oder der Blickschutz im Gewächshaus haben soll und auch feststellen, dass durch den privaten Indoor-Anbau diese Problematik ja erst gar nicht gegeben ist.
Dass man in Deutschland grundsätzlich zu überbordender Bürokratie und hysterischer Übertreibung neigt, ist aus anderen gesellschaftspolitischen Bereichen hinlänglich bekannt. Es dürfte aber aus rechtsstaatlicher Sicht zwingend geboten sein, die strafrechtliche Stigmatisierung erwachsener mündiger Bürger wegen des Erwerbs, Besitzes und Konsum eines vergleichsweise gering schädlichen Genussmittels zu kriminellen Verbrechern, gleich Dieben, Betrügern und Gewalttätern zu erklären, umgehend zu beenden.
Cannabis hat im Strafrecht nichts verloren! Jede rechtsstaatlich orientierte politische Partei hat dieser Erkenntnis Rechnung zu tragen. Der Widerstand aus Union und AfD dagegen ist ein Armutszeugnis rechtsstaatlichen Bewusstseins!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.08.2023 12:13).