Attoparsec schrieb am 18. Januar 2011 11:19
> Was bei Zigaretten und Schnaps möglich ist, sollte doch auch bei Gras
> keine grosse Sache sein.
>
> - Besoffen Auto fahren ist verboten, bekifft fahren ist und bleibt es
> natürlich auch
Du sprichst nur das Fahren unter akuter Wirkung an. Spannender ist
IMHO die Frage des Fahrens "am Tag danach". Sowohl Alkohol als auch
THCs lösen keine Flashbacks aus, und die Wirkung verfliegt nach
einigen Stunden. Das ist allgemein bekannt.
Ich kann nicht glauben, daß es wirklich ein großes medizinisches oder
technisches Problem wäre, eine Testmethode zu entwickeln, die angibt,
ob jemand JEZTZ GERADE unter THC-Einfluss steht, anstatt nur
anzuzeigen, daß "irgendwann in den letzten Tagen" mal was konsumiert
wurde.
Ich glaube viel mehr, daß all die Hardliner-Polizisten, denen die
Eigenbedarfs-Regelungen schon ein Dorn im Auge waren, eine solche
Entwicklung ganz gezielt blockieren, um weiterhin die
Straßenverkehrsordnung als Ersatz für das in ihren Augen mittlerweile
"weichgespülte" Betäubungsmittelgesetz heranziehen zu können.
> Was bei Zigaretten und Schnaps möglich ist, sollte doch auch bei Gras
> keine grosse Sache sein.
>
> - Besoffen Auto fahren ist verboten, bekifft fahren ist und bleibt es
> natürlich auch
Du sprichst nur das Fahren unter akuter Wirkung an. Spannender ist
IMHO die Frage des Fahrens "am Tag danach". Sowohl Alkohol als auch
THCs lösen keine Flashbacks aus, und die Wirkung verfliegt nach
einigen Stunden. Das ist allgemein bekannt.
Ich kann nicht glauben, daß es wirklich ein großes medizinisches oder
technisches Problem wäre, eine Testmethode zu entwickeln, die angibt,
ob jemand JEZTZ GERADE unter THC-Einfluss steht, anstatt nur
anzuzeigen, daß "irgendwann in den letzten Tagen" mal was konsumiert
wurde.
Ich glaube viel mehr, daß all die Hardliner-Polizisten, denen die
Eigenbedarfs-Regelungen schon ein Dorn im Auge waren, eine solche
Entwicklung ganz gezielt blockieren, um weiterhin die
Straßenverkehrsordnung als Ersatz für das in ihren Augen mittlerweile
"weichgespülte" Betäubungsmittelgesetz heranziehen zu können.