Weserpirat schrieb am 18. Januar 2011 09:39
> 3. Welche formalrechtlichen Unterschiede ermöglichen das im Ösiland
> und verhindern das in Deutschland?
Keine. Der Betrieb von offenen WLANs -- soweit er kommerziell geprägt
ist -- ist auch in Deutschland von der Haftung freigestellt.
Nur private Betreiber trifft eine Störerhaftung.
> 3. Welche formalrechtlichen Unterschiede ermöglichen das im Ösiland
> und verhindern das in Deutschland?
Keine. Der Betrieb von offenen WLANs -- soweit er kommerziell geprägt
ist -- ist auch in Deutschland von der Haftung freigestellt.
Nur private Betreiber trifft eine Störerhaftung.