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  • Daniel Unruh

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2000

Re: Österreich, große Bahnhöfe, offenes WLAN!

Weserpirat schrieb am 18. Januar 2011 09:39

> 3. Welche formalrechtlichen Unterschiede ermöglichen das im Ösiland
> und verhindern das in Deutschland?

Keine. Der Betrieb von offenen WLANs -- soweit er kommerziell geprägt
ist -- ist auch in Deutschland von der Haftung freigestellt.

Nur private Betreiber trifft eine Störerhaftung.

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