Die schlagen sich de jure und de facto mit einer Situation herum, die absurder und frustrierender nicht sein könnte.
Es gibt de jure eine fortlaufende höchstrichterliche Rechtsprechung, die ein "Recht auf Rausch" bestätigt und die strafrechtliche Vefolgung von Canabis-Konsumenten bei Besitz von geringen Mengen als unverhältnismäßig einstuft.
Die Bundesländer haben darauf reagiert und in einem bunten Flickenteppich jeweils für sich den Begriff der geringen Menge definiert.
Da aber nun mal Bundesrecht vor Landesrecht geht, und im Bund rein gar nichts geändert wurde, muss jeder Fund auch geringster Mengen und Anhaftungen vom Polizeibeamten zur Strafanzeige geführt werden. Das sind im übrigen 83% aller Fälle.
Das Ganze landet dann auf dem Verwaltungsweg beim Staatsanwalt und der muss im Einzelfall entscheiden, ob er eine Anklage erhebt oder den Fall einstellt.
Bei einem großen Teil der Fälle geht das Ganze dann, man ist versucht zu sagen zum Glück, wie das hornberger Schießen aus.
Der Polizeibeamte weiß also, dass, wenn er am Schreibtisch sitzt und brav seine Formulare ausfüllt, er diese de facto mir großer Wahrscheinlichkeit genausogut gleich in den Reißwolf schieben könnte.
Übrig bleiben dann die armen Schweine, die gegen irgendein Merkmal der Einstellungsrichtlinien verstossen haben und vor Gericht gezerrt werden.
Narrhallamarsch
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.10.2021 07:47).